Das eine, das andere und das seltsame Dazwischen

Das eine, was ich in meinem Studium der Rechtswissenschaften gelernt habe, ist, dass es keinerlei Sinn hat, Vorlesungen zu besuchen.
Zum Beweis dafür möchte ich von meiner Einführungsvorlesung in die Rechtsphilosophie berichten. Mittlerweile nenne ich diese Episode liebevoll „das seltsame Dazwischen“.

Am Anfang meines Studiums sitze ich also in der ersten Reihe des größten Hörsaals des Juridicum Wien.
Da taucht hinter dem Vortragspult plötzlich – so als hätte er sich dort bis zu diesem Moment verborgen –, ein grauhaariger und grünbebrillter Mann auf, der bekleidet ist mit einem Sakko (perfekt sitzend), einer Jeans (ausgewaschen) und einem Hawaiihemd (sauber gebügelt).

Der Mann stellt sich dem Hörsaalplenum nicht vor. Aus diesem Grund heißt er ab nun der Einfachheit und Anschaulichkeit halber Herr Just.

Just eröffnet seine Einführung in die Rechtsphilosophie mit den Worten: „Unendlich ist das Universum, zahllos seine Normen.“

Er tritt an die große grüne Tafel und schreibt die Worte „Sein und Sollen“ darauf. Er sagt: „Das Universum existiert und seine Normen gelten. Die Existenz des Universums lässt sich auf das Faktum des Urknalls zurückführen, die Geltung aller Normen auf die Geltung der allerersten Norm – der Urnorm. Es gilt nun, diese Urnorm zu entdecken, um das Innerste des Universums zu erkennen.“

Just beginnt Rechnungen auf die Tafel zu kritzeln. Die Zauberformel „nicht prüfungsrelevant“ bleibt unausgesprochen. Alle schreiben mit.

Just rechnet weiter wild vor und sagt dabei: „Mathematisch gesehen ist die Urnorm der Quotient aus einer Division von Alpha und Omega oder die Summe einer Addition von Non plus Ultra. Die Urnorm ist aber – gleichgültig nach welcher Berechnungsart – eine Kommazahl. Jenseits des Kommas steht eine weitere Zahl. Wen es interessieren sollte: Das ist Gott. Aber das wird gnadenlos abgerundet.“

Ich schüttle meine Hand. Sie schmerzt vom Mitschreiben. Ein wenig erschöpft frage ich mich, ob ich in meinem Studium nun bereits so große Fortschritte gemacht und derart grundlegende Erkenntnisse gewonnen habe, dass es jetzt schon zu spät für mich ist, noch österreichischer Bundeskanzler zu werden.

Just fährt unbeirrt fort und sagt: „Die Mathematik bringt uns aber – wie so oft – nicht weiter.“

Alle Anwesenden nicken.

„Mathematik ist nicht Recht. Sie können also alles vergessen, was wir gerade besprochen haben.“

Alle Anwesenden starren auf ihre schmerzenden Hände.

Just sagt: „Wir müssen die Urnorm auf juristischem Wege suchen: Die Urnorm findet sich am Anfang einer langen juristischen Verweiskette von Paragraphen und Artikeln, die sich wiederum in Absätze, Sätze, Ziffern und Buchstaben aufgliedern.“

Ein Raunen geht durch den Hörsaal, welches Just anscheinend als Ausdruck des erfreuten Erstaunens fehldeutet.

„Begleiten Sie mich auf meiner legistischen Expedition! Uns erwartet eine eingehende Betrachtung aller Menschenrechte gegenübergestellt mit allen Verkehrsschildern, aber auch eine diffizile Untersuchung des Völkerrechts im Vergleich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mobilfunkverträgen und zu guter Letzt eine tiefschürfende Analyse des Gewohnheitsrechts unter Zuhilfenahme der Anleitungen sämtlicher Brettspiele des Universums.“

Nun versucht Just, den Beamer zum Laufen zu bringen. Dieses traurig anzusehende Unterfangen ist gleichbedeutend mit einer Pause, die eine halbe Stunde dauert.

Als Just die Widerstände der Technik überwunden hat, projiziert er ein Regelwerk an die Wand des Hörsaals.

Er nennt es: „Die zehn Gebote (novelliert)“.

Dann trägt er die einzelnen Paragraphen vor, als wäre der nichtfunktionierende Beamer (der lediglich eines einfachen Drucks auf die Einschalttaste seiner Fernbedienung bedurft hat) ein Berg gewesen, von dem Just soeben mit seinen zehn Geboten herabgestiegen wäre.

Sein Gesicht leuchtet, als er vorträgt:

„§ 1. Gesetze der Natur und Gesetze des Menschen sind unvollständig.

§ 2. Es gibt keine Regel ohne Ausnahme. Gäbe es eine Regel, die keine Ausnahme hätte, dann wäre die Regel selbst die Ausnahme, weil alle anderen Regeln Ausnahmen haben.

§ 3. Die Ausnahme davon ist die Urnorm.

§ 4. Je mehr Paragraphen oder Artikel eine Norm aufweist, desto größer ist ihre Entfernung von der Urnorm.

§ 5. Das Universum ist die Manifestation der faktischen Kraft des Normativen. Der Mensch hingegen ist der Sklave der normativen Kraft des Faktischen.

§ 6. Der Mensch erlässt mehr und mehr Normen, anstatt die bestehenden Normen allesamt und sofort aufzuheben. Der Mensch muss aufhören, ein Mensch zu sein. Wenn der Mensch die Urnorm entdecken will, muss er zur Urnorm werden.

§ 7. Die Urnorm hat sich verselbständigt, seit es den Urnormsetzer nicht mehr gibt. Daher sieht das aktuelle Universum auch so aus, wie es aussieht: Chaotisch, unlogisch und immer schlechtes Wetter.

§ 8. Wer die Urnorm kennt, begreift den Anfang des Universums. Wer den Anfang des Universums begreift, versteht, wie das Universum funktioniert, und kann das Universum neu normieren.

§ 9. Im Gegensatz zum aktuellen Universum ist das zukünftige Urnorm-Universum nicht revidierbar. Es stünde kein Rechtsmittel offen, welches die Aufhebung des Universums ermöglichen würde. Denn wenn alle Menschen die Urnorm erkannt haben und nach dieser Erkenntnis handeln, gibt es keine Formalfehler mehr.

§ 10. (1) Wenn aber eine Norm auftauchen sollte, die niedergeschrieben wurde, und als Urnorm betitelt ist, kann es nicht die Urnorm sein.

(2) Wenn ein Mensch vor einer Ansammlung anderer Menschen tritt, und Inhalte vorträgt, die nach Angaben des Vortragenden zur Urnorm führen oder die Urnorm gar beinhalten, kann dieser Mensch nicht der Verkünder der Urnorm sein.

(3) Die Urnorm ist jeglicher Form der Verschriftlichung unzugänglich. Die Urnorm ist und bleibt ungeschrieben. Die Urnorm ist perfekt. Denn nur das, was ungeschrieben ist und ungeschrieben bleibt, kann perfekt sein und perfekt bleiben.“

Hier endet der Vortrag von Just nicht: Er versteigt sich in unzähligen weiteren Absätzen, Sätzen, Ziffern und Buchstaben seines zehnten Gebots in die Beschreibung seiner Urnorm, so als wäre sie ein Wirbel im Zentrum des Universums, in den er hineingefallen ist.

Nach gut zwei Stunden verständigt jemand den Sicherheitsdienst der Universität. Just wird Hörsaalbesetzung vorgeworfen. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes führen ihn ab und übergeben ihn – als Reaktion auf diverse minderschwere Handgreiflichkeiten seinerseits – den Organen der Strafverfolgungsbehörden.

Für den Rest des Semesters fällt die Vorlesung aus. Wir mögen bitte einfach daheim in unseren WG-Zimmern das Lehrbuch auswendig lernen, so wie alle vernünftigen Studenten es tun, teilt uns die Fakultätsleitung mit.

Just sehen wir niemals wieder. Das ist übrigens das andere, was ich in meinem Studium gelernt habe: Bloß, weil jemand das Recht hat, sich in einem Bagatellstrafverfahren selbst zu verteidigen, heißt das noch lange nicht, dass er von diesem Recht auch Gebrauch machen sollte.

Markus Grundtner

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