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Betreffende Stellen: Verkehrsvermittlung, Verkehrslicht/-ampel und Verkehrszentrum

Betreff: Verkehrsplanung

Gültigkeit: Ab Verkehrsbeginn

Festzustellen ist: An Ihren Stellen beherrschen Verkehrsexpertinnen mit Verkehrsstärke das Verkehrssystem, um den Verkehrsknotenpunkt für Verkehrssünder bestmöglich zu offerieren.

Sachverhalt: Viele Verkehrssünder verstoßen dabei gegen das Verkehrsrecht und setzen sich dabei zusätzlich unnötigen Verkehrsunfällen und Verkehrsstörungen aus. Die Verkehrsplanung zwischen den eigentlichen Verkehrsteilnehmern gerät zu einem Verkehrsstopp und die Verkehrsstatistik sinkt, was Folgeschäden für das Wirtschaftssystem mit sich bringt und nur durch Immigration verhindert werden kann.

Maßnahmen: Nötige Maßnahmen sind die Verschärfung der Verkehrsregelung, genauere Überwachung der Verkehrssicherheit sowie striktere Durchführungen der Verkehrsordnung durch die Verkehrspolizei. Weiters haben die jeweiligen Verkehrsstellen damit zu rechnen, dass nicht-registrierte Verkehrsdirektoren durch die Verkehrspolizei in Gewahrsam genommen werden.

Gezeichnet der Verkehrsminister

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Dominik Obermaier